Sparen für Kinder: Ob Eltern, Großeltern oder Tante: Viele Erwachsene möchten gern für ihre kleinen Angehörigen sparen, damit sie beispielsweise zum 18. Geburtstag eine stattliche Summe zur Verfügung haben. Eigens dafür von Banken und Versicherern angebotene Produkte sind allerdings meist keine gute Wahl. Zu unflexibel und zu teuer ist es meist, derartige Anlagelösungen zu wählen – etwa in Form einer Rentenversicherung. Dementsprechend raten die Verbraucherzentralen auch eher von solchen „Junior“-Produkten ab. Besser geeignet sind in der Regel klassische Sparprodukte für jedermann. Sie bieten mehr Flexibilität, die Raten können einfacher angepasst und auch ausgesetzt werden. Je nach Variante winken zudem auch höhere Renditechancen. Wichtig für die Auswahl der passenden Sparform ist die Risikoeinschätzung: Soll ein möglichst hoher Betrag über einen langen Zeitraum angespart werden? Oder soll das Geld relativ zeitnah zur Verfügung stehen?

Sichere Bank: Festgeld und Sparpläne
Ob Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief: Wer auf Bankeinlagen setzt, geht zumindest keine Kursrisiken ein. Allerdings sind die Zinsen derzeit dürftig, so dass der Vermögensaufbau nur sehr zögerlich vorankommt. Sparbriefe mit längerer Laufzeit werden zwar höher verzinst, dieser Bonus ist aber auch eher bescheiden. Sollten die Zinsen wieder steigen, würde der Sparer hiervon nicht profitieren, daher empfiehlt es sich, auf lange Laufzeiten zu setzen. Sollten die Zinsen steigen, profitiert man davon nicht.

Die Hausbank ist oftmals nicht die beste Adresse für eine solche Geldanlage, da viele Direktbanken oft bessere Konditionen offerieren. Es sollten immer auch Zinskonditionen anderer Banken verglichen werden. Online-Vergleichsrechner, wie diese zum Beispiel die FMH Finanzberatung auf ihrer Webseite hat, liefern einen schnellen Überblick über aktuelle Konditionen.

Manche Anbieter halten spezielle und höher verzinste Sparprodukte für Kinder bereit. Gezieltes Nachfragen nach solchen Offerten schadet nicht.

Genossenschaftssparen
Für risikoscheue Anleger können auch Sparanlagen bei Wohnungsbaugenossenschaften eine attraktive Option sein. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Es gibt bundesweit dutzende Genossenschaften, die teils mit attraktiven Konditionen aufwarten. Der Haken: Nur wer selbst Mitglied in einer Baugenossenschaft ist, kann ein Sparkonto eröffnen. Zwar wird der Beitritt über den Kauf von Geschäftsanteilen ebenfalls durchaus attraktiv verzinst, doch viele Wohnungsbaugenossenschaften nehmen keine neuen Mitglieder mehr auf oder beschränken sich bei Neuzugängen auf Angehörige. Wer das Glück hat, selbst Mitglied zu sein oder einen Angehörigen hat, ebnet dem Kind damit später mit etwas Glück den Weg in eine kostengünstige Wohnung. Denn diese werden in der Regel nach Wartezeit vergeben. Wer bereits lange Mitglied ist, hat damit einen Vorteil. Je eher ein Kind also eingetragen wird, desto besser.

Investmentfonds
Wer langfristig für ein Kind sparen will und bereit ist, mehr Risiken einzugehen, kann auf Investmentfonds setzen. Das ist sowohl über eine feste Summe als auch über einen Sparplan mit regelmäßigen Zahlungen möglich. Letzteres hat den Vorteil, dass man keinen vermeintlich günstigen Moment für das Einzahlen in den Fonds abpassen muss. Welche Fonds infrage kommen, hängt vom Anlagezeitraum ab und von der Risikobereitschaft. Die Spanne reicht von Fonds, die eher nah am Geldmarkt investieren, bis hin zu solchen, die auf Aktien risikoreicher Branchen und Regionen setzen. Generell gilt: Je länger der Anlagehorizont, desto mehr Risiken können eingegangen werden. Als Faustregel gelten zehn Jahre für Aktienfonds. Eine gute Wahl für alle, die sich möglichst wenig mit dem Investment befassen wollen, sind Mischfonds. Bei diesen Fonds übernimmt der Manager die Entscheidung, wie stark Aktien und Anleihen gewichtet werden – für Laien keine einfache Aufgabe. Kostengünstiger sind Indexfonds (englisch: Exchange Traded Funds, ETFs). Fondssparpläne können ab 25 Euro monatlich abgeschlossen werden, Direktbanken bietet oft günstige Konditionen für Sparpläne an.

Was gilt es beim Abschluss zu beachten?
Wer im Namen des Kindes einen Sparvertrag abschließt, muss einiges beachten. So müssen Großeltern und andere Verwandte die schriftliche Zustimmung der Eltern für die Eröffnung des Kontos einholen und die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Außerdem müssen Angehörige nachweisen, dass sie das Geld für das Kind verwenden, falls sie etwas vom Konto abheben. Andernfalls müssen sie die Einkünfte aus der Geldanlage nachträglich versteuern. Wichtig sind auch die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte: So gibt es zwar den Sparerpauschbetrag von jährlich 801 Euro, hinzu kommt der Grundfreibetrag von über 8.000 Euro jährlich, bis zu dem ohnehin keine Steuern anfallen. Doch wenn das Kind Kapitalerträge von mehr als 405 Euro hat, halten die Krankenkassen die Hand auf: Überschreiten die Erträge diesen Betrag, fällt das Kind aus der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung heraus und muss separat versichert werden.