Viele Geringverdiener gehören zu den Profiteuren der Riester-Förderung. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA). Demnach verdienen rund vier von zehn Riester-Sparern weniger als 20.000 Euro pro Jahr. Einen besonders wichtigen Beitrag zur Altersversorge leiste die Riester-Förderung bei Frauen mit niedrigen Einkommen, kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Statistik. Der Grund: Bei rund 55 Prozent der weiblichen Zulagenempfänger beläuft sich das Einkommen auf weniger als 20.000 Euro jährlich. Bei Männern hingegen liegt der Anteil der Geringverdiener bei lediglich 22 Prozent. Frauen profitieren auch deshalb umfangreicher vom Riestern, weil sie im Schnitt rund 373 Euro jährlich an Zulagen erhalten. Für Männer beträgt die Zulage durchschnittlich 288 Euro, über alle Sparer gerechnet beträgt die Förderung 336 Euro jährlich. Der Unterschied resultiert aus der Kinderzulage, die überwiegend an Frauen gezahlt wird.

GdV fordert Anhebung des Höchstbeitrags zur Riester-Rente

Auch Empfänger einer Erwerbsminderungsrente sieht der GDV als Profiteure der Riester-Förderung: Nahezu alle, die eine solche Rente beziehen, liegen mit ihrem Einkommen ebenfalls unter der Grenze von 20.000 Euro. Die Statistik zeige, dass die staatliche Förderung wichtige Zielgruppen tatsächlich erreiche, zitiert der Verband die ZfA. Der GDV teilt diese Einschätzung, fordert aber, dass der Höchstbeitrag zur Riester-Rente angehoben wird. Dieser stagniere seit Jahren und müsse an die steigenden Einkommen angepasst werden. „Viele Sparer zahlen schon heute weniger in ihren Vertrag ein, als sie zum Ausgleich ihrer Vorsorgelücke einzahlen müssten“, kritisiert Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Die angekündigte Erhöhung der Grundzulage von derzeit 154 auf 175 Euro ab 2018 wird hingegen begrüßt. Zudem wird es ab 2018 für viele Geringverdiener interessanter, einen Riester-Vertrag abzuschließen: Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bleiben künftig bis zu 202 Euro Rente anrechnungsfrei, sofern Grundsicherung bezogen wird. Bislang war dies nicht der Fall. Damit gingen Riester-Rentner, die eine Grundsicherung beziehen, bislang leer aus, da die Zusatzrente komplett verrechnet wurde.

Insgesamt verwaltet die ZfA derzeit rund 16,5 Millionen Riester-Verträge (Stand 1. Quartal 2017), wobei die verschiedenen Vertragsvarianten unterschiedlich stark nachgefragt werden: Rund zwei Drittel der Sparer nutzt zum Riestern eine klassische Rentenversicherung, 18 Prozent haben einen Fondssparplan abgeschlossen. Bei rund jedem zehnten Vertrag handelt es sich um ein Wohn-Riester-Produkt. Am wenigsten gefragt sind Riester-Banksparpläne: Ihr Anteil liegt bei nur fünf Prozent.

Zulagen und Steuervorteile machen Riestern attraktiv

Zum Hintergrund: Die Riester-Förderung können sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte in Anspruch nehmen. Wer nicht zu diesen Berufsgruppen gehört, kann als mittelbar Berechtigter die Zulage erhalten – sofern der Partner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Pro Kind mit Geburtsjahr bis 2007 beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr, bei jüngeren Kindern sind es 300 Euro. Damit die Zulagen gezahlt werden, müssen mindestens 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Neben den Zulagen helfen auch Steuervorteile, über Riester eine Altersvorsorge aufzubauen: So können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr angespart werden. Das entspricht einem monatlichen Betrag von 133,33 Euro.Im Gegenzug wird die später ausgezahlte Riester-Rente besteuert – allerdings ist dies in der Regel wegen des dann niedrigeren Einkommens günstiger.