Immer mehr Bundesbürger geben ihre Steuererklärung über das Internet ab, nämlich über den Online-Dienst #ELSTER. Ein wichtige Grund dafür ist, dass die Nutzer der elektronischen Steuererklärung, länger Zeit zur Abgabe haben.

Der Digitalverband Bitkom berichtet auf Basis von Daten der Finanzverwaltung, dass sich die Zahl der Nutzer der Online-Steuererklärung von zwölf Millionen im Jahr 2012 auf jetzt 22 Millionen erhöht hat. Bei Bitkom sieht man das ELSTER-Projekt als positives Beispiel für die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen.

Im gewerblichen Bereich akzeptiert der Fiskus mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen. Demgegenüber besteht für Privatpersonen grundsätzlich keine Pflicht dazu. Sie kann also weiter auf Papier abgegeben werden. Allerdings ist man bei Bitkom davon überzeugt, dass – sobald man die aufwändige Registrierung geschafft hat – die Steuerpflichtigen rasch überzeugt sind, dass die Online-Steuererklärung viel bequemer und weniger fehleranfällig ist als das Ausfüllen von Papierformularen.

Ab dem Steuerjahr 2017 gilt, dass Steuerpflichtige grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen mehr an das Finanzamt senden müssen. Das heißt: Es genügt, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch möglich. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Banken und Sozialversicherungen, automatisch und ebenfalls in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt. Man sollte allerdings die übermittelten Daten gründlich prüfen, um Fehler zu vermeiden und nicht zu viel Steuern zu zahlen.

Für das Steuerjahr 2017 muss die Steuererklärung grundsätzlich bis 31. Mai 2018 beim Finanzamt eingegangen sein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 darf man sich zwei Monate länger Zeit lassen, also bis Ende Juli 2019. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine erhalten für ihre Mandanten gleichfalls zwei Monate Aufschub.

Bereits im laufenden Jahr haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – wenn die Steuererklärung elektronisch erfolgt, wie Bitkom informiert. In Rheinland-Pfalz gilt die verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2018 sogar für alle Steuerpflichtigen.

Sollten die Chancen auf eine Steuererstattung gut stehen, ist aber zu empfehlen, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Denn dann können Sie auch früher über das zurück erstattete Geld verfügen.