Die Zahl der Studenten ist in Deutschland auf ein Rekordhoch gestiegen. In diesem Wintersemester sind 2,8 Millionen Studentinnen und Studenten an den deutschen Hochschulen eingeschrieben. Die Hochschüler arbeiten zwar an ihrer Karriere, ihre Vorsorge behandeln sie aber eher stiefmütterlich. Einer aktuellen Umfrage zufolge sorgen mehr als die Hälfte der Studenten wegen eines vermeintlich zu geringen Budgets nicht für die Zukunft vor. Viele sind allerdings der Meinung, dass sie sich mit Finanzen zu wenig auskennen. Deswegen gelten bei Studenten das Sparbuch und das Tagesgeld als beliebteste Anlageform. Wegen der Niedrigzinsen können diese allerdings nicht einmal die Teuerungsrate ausgleichen. Laut einer Hochrechnung kommen die heute 20- bis 34-Jährigen bei der gesetzlichen Rente aber nur noch auf 39 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. Um diese Lücke auszugleichen, sind Studenten daher gut beraten, die private Altersvorsorge schon früh mithilfe von rentierlicheren Anlageformen wie Aktien oder Aktienfonds anzugehen, so die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.
Generell gilt dabei die Faustregel: Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto stärker profitiert man später vom Zinseszinseffekt. Investmentfonds eignen sich grundsätzlich für jedes Budget: Bereits ab 25 Euro monatlich lässt sich ein Fondssparplan abschließen. Er ist sehr flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern, also erhöhen, reduzieren – oder falls erforderlich – für einen bestimmten Zeitraum sogar aussetzen.
Renditestarke Aktienfonds sind langfristig am aussichtsreichsten. Das zeigt die Vergangenheit. Mit weltweit anlegenden Aktienfonds konnte der Anleger in den zurückliegenden 15 Jahren (per Ende Oktober 2017) eine jährliche durchschnittliche Rendite von 6,4 Prozent erzielen. Investmentfonds sind insolvenzgeschützt. Eigentümer des Fondsvermögens sind die Anleger. Die Fondsgesellschaft verwaltet den Fonds nur als Treuhänder. Das Anlagevermögen bleibt vom Kapital der Fondsgesellschaft getrennt und wird bei einer Bank als Verwahrstelle verwahrt. Sollten Fondsgesellschaft oder Verwahrstelle einmal in Schieflage geraten, wäre das Fondsvermögen davon nicht betroffen. Darüber hinaus gelten für Investmentfonds und Fondsanbieter strenge rechtliche Vorschriften.