Portale für Wohnungssuche: Onlineportale wie Airbnb, Wimdu und 9flats erfreuen sich bei Städtetouristen immer größerer Beliebtheit. Doch was die Urlauber freut, hat unschöne Folgen für Wohnungssuchende vor Ort, denn die dort vermittelten Wohnungen stehen für Otto Normalmieter nicht (mehr) zur Verfügung. Welchen Umfang die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Urlauber mittlerweile hat, zeigt eine aktuelle Studie des Projektentwicklers GBI: Demnach werden jährlich rund 14,5 Millionen Übernachtungen in Privatunterkünften über diese Portale vermittelt. Jeder elfte Städtereisende übernachtet demnach in einer privaten Wohnung. Besonders viele Übernachtungen wurden in den Metropolen gezählt – laut GBI entfallen rund zehn Millionen auf Berlin, Hamburg, München und Köln, während sich die restlichen 4,5 Millionen auf die übrigen 175 Städte verteilen. Auch Leipzig ist laut der Studie ein gefragtes Ziel von Städteurlaubern, die über Airbnb & Co. buchen. Insgesamt wurden für die Studie die Daten für 179 Städte ausgewertet. Erfasst wurden ausschließlich Unterkünfte, die dauerhaft zur Vermietung angeboten werden, jedoch keine Zimmer oder sporadisch zur Vermietung angebotene Wohnungen, die von den Vermietern auch selbst bewohnt werden.

Ferienvermietung verschärft Nachfragedruck
GBI zufolge verteilen sich die gezählten Übernachtungen auf mehr als 46.000 Privatwohnungen. Allein in Berlin würden dem regulären Wohnungsmarkt rund 14.400 Wohnungen entzogen, die ausschließlich über diese Reiseportale angeboten werden, berichtet Dr. Stefan Brauckmann, Leiter der Abteilung Research & Analyse. Gerade bei kleineren Apartments verschärfe sich damit der Engpass für Wohnungssuchende. Und dieser ist zweifelsohne vorhanden: So belegt eine aktuelle Auswertung des Portals Immobilienscout24, dass die Nachfrage das Angebot vor allem in den Metropolen seit langem übersteigt. Teils kommen laut dieser Studie über 70 Bewerber auf eine einzige Wohnung. Diesen Spitzenwert erreicht München mit durchschnittlich 77 Interessenten, gefolgt von Stuttgart mit 75 und Köln mit 53. Die Bundeshauptstadt rangiert mit 33 Bewerbern pro Wohnung auf Rang zehn der Städte mit dem größten Nachfragedruck.

Berlin reagiert mit Zweckentfremdungsverbot
Als erste Stadt hat Berlin bereits 2014 ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, für das die Übergangsfrist am 30. April dieses Jahres endete. Seit dem 1. Mai ist somit die Vermietung von Wohnungen an Touristen verboten. Wer jetzt noch über Airbnb & Co. vermieten will, muss beim zuständigen Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung einholen. Die sollen jedoch nur sehr eingeschränkt erteilt werden – sprich: Mit einer Ablehnung ist zu rechnen. Nicht unter das Zweckentfremdungsverbot fällt die teilweise Vermietung von Wohnräumen, sofern die Wohnung zu mindestens 50 Prozent selbst genutzt wird. Wer also in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung ein Zimmer vermietet, verstößt nicht gegen das Verbot. Allerdings sollten Mieter tunlichst von ihrem Vermieter die Erlaubnis für eine solche Untervermietung einholen.

Umfrage: Verbot nicht gewünscht
Nicht zum rigiden Vorgehen der Berliner Regierung passt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die Immobilienscout24 kürzlich durchführte: Demnach lehnen zwei Drittel der Befragten ein solches Zweckentfremdungsverbot ab.
Auch der Projektentwickler GBI steht dem Zweckentfremdungsverbot ablehnend gegenüber: Viel effektiver sei es, dem wachsenden Personenkreis der Airbnb-Nutzer preisgünstige Alternativen zum herkömmlichen Beherbergungs- und Wohnungsmarkt anzubieten – etwa über Hostels. Auch so genannte Serviced Apartments, die auch von Geschäftsreisenden genutzt werden, bieten laut GBI eine Alternative.