Das Studium ist in der Regel eine sinnvolle Investition in die berufliche Zukunft. Doch nicht jeder Studierende kommt aus einem Elternhaus, das finanziell in der Lage ist, diese Ausbildung auch zu finanzieren. Und die staatliche Förderung über das BAföG ist an viele Bedingungen geknüpft. Hinzu kommt: Selbst wer die staatliche Studienfinanzierung erhält, kann damit nicht immer seinen Lebensunterhalt bestreiten. So ist der aktuelle Höchstsatz von 735 Euro kaum geeignet, um etwa in München mit seinen extrem hohen Mieten problemlos über die Runden zu kommen. Auch Jobben ist nicht in jedem Studiengang aufgrund der teils sehr verschulten Studienpläne und des hohen Zeitaufwands angebracht. Stipendien sind ebenfalls an viele Bedingungen geknüpft und setzen in der Regel sehr gute Noten voraus. Was also tun? Abhilfe bieten Studienkredite und Bildungsfonds. Was unterscheidet sie und worauf sollte geachtet werden?
Studienkredite
Eine Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, bietet der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die hierfür aktuell eine Verzinsung von 3,48 Prozent pro Jahr verlangt. Über dieses Darlehen können volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland mindestens 100 und maximal 650 Euro in Monat finanzieren. Kreditsicherheiten oder ein Mindesteinkommen sind nicht erforderlich. Auch eine Kombination mit BAFöG oder einem Bildungskredit ist erlaubt. Die Dauer der Förderung hängt vom Alter des Studierenden ab und kann zwischen sechs und 14 Semestern liegen, der jeweils höchstmögliche Darlehensbetrag liegt zwischen 23.400 und 54.600 Euro.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Studierende zum 1. April oder 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt ist und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit hat, EU-Staatsbürger ist und seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland lebt oder das Abitur in Deutschland oder einer deutschen Schule im Ausland erworben hat. Gefördert werden sowohl Grund-Studiengänge wie etwa ein Bachelor-Studium, auch das postgraduale Studium – etwa ein Master-Studiengang oder eine Promotion – kann so finanziert werden. Förderfähig sind auch Auslandssemester, sofern der Studierende an der heimischen Hochschule eingeschrieben bleibt. Nach Abschluss des Studiums erfolgt zunächst eine Karenzphase von 18 bis 23 Monaten, in denen lediglich Zinsen zu zahlen sind, aber keine Tilgung erfolgt. Auf Wunsch kann diese Phase auf sechs Monate reduziert werden. Anschließend wird das Darlehen innerhalb von maximal 25 Jahren zurückgezahlt. Der Abschluss des KfW-Darlehens erfolgt über Partnerbanken.
Auch einige Kreditinstitute bieten solche Darlehen an, ein Beispiel hierfür ist der Apo Studienkredit der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank, der sich an Medizin- und Pharmaziestudenten richtet und mit einem KfW-Studienkredit kombiniert werden kann. Eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Studienkosten zu decken, bietet auch der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts. Der Zinssatz ist mit 0,75 Prozent deutlich attraktiver als die Verzinsung des KfW-Darlehens, allerdings liegt die maximale Kreditsumme bei lediglich 7.200 Euro.
Bildungsfonds
Bildungsfonds sind nicht mit Studienkrediten zu verwechseln. Es handelt sich um Fonds, in die Investoren einzahlen. Mit dem vorhandenen Kapital werden ausgewählte Studierende gefördert. Die Besonderheit bei diesem Konzept: Nach Abschluss des Studiums zahlen die Geförderten innerhalb eines fest definierten Zeitraums einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens zurück. Die Idee dahinter: Verdient der geförderte Studierende später sehr gut, lohnt es sich, ihn über den Bildungsfonds zu fördern, da er einen hohen Betrag pro Monat zurückzahlen kann. Anbieter solcher Bildungsfonds sind etwa CareerConcept, die Deutsche Bildung und Brain Capital. Da das spätere Einkommen bei diesem Konzept eine Rolle für die Entscheidung über die Bewilligung der Mittel spielt, müssen Studieninteressenten unter anderem ein Motivationsschreiben einreichen.
Ähnlich konzipiert sind auch Bildungskredite verschiedener privater Hochschulen, etwa der Bucerius Law School in Hamburg. Auch hier spielt das Einkommen für die Rückzahlung eine Rolle. So verpflichten sich Studierende, die sich für einen so genannten „Umgekehrten Generationenvertrag (UGV)“entscheiden, nach dem Studium zehn Jahre lang neun Prozent ihres Bruttoeinkommens zurückzuzahlen – sofern sie mehr als 30.000 Euro pro Jahr verdienen.
Eine umfassende Übersicht aller derzeit angebotenen Möglichkeiten zur Studienfinanzierung bietet der aktuelle Studienkredit-Test 2017 des Centrums für Hochschulentwicklung.