Ob Check24, Verivox oder Financescout24 – es gibt viele Vergleichsportale, die damit werben, Verbrauchern im Tarifdickicht der Versicherer und Finanzdienstleister den Überblick zu erleichtern und Geld zu sparen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bewertet diese Plattformen jedoch kritisch und hat zwei Studien in Auftrag gegeben. Das Fazit: Beide weisen daraufhin, dass Verbraucher nicht automatisch das günstigste Angebot erhalten und die konkreten Bedürfnisse über die Portale oftmals nicht präzise genug abgefragt werden. Somit sind die Trefferlisten mit Vorsicht zu genießen, zumal sie häufig nicht nach Kosten aufsteigend, sondern nach anderen Kriterien sortiert sind. Zwar lassen sich die Trefferlisten auch entsprechend anzeigen, doch nicht jeder Verbraucher bemerkt, dass er diese Einstellung selbst vornehmen muss. Wer dies übersieht, wählt daher möglicherweise versehentlich ein Angebot aus, das nicht das günstigste ist.
Versicherungsvergleich: Vorschläge oft nicht bedarfsgerecht
Wie die Analyse von vier Portalen zu Haftpflichtversicherungen durch die Agentur Morgen & Morgen zeigt, hapert es zudem bei Versicherungen daran, dass die Verbraucher vielfach Empfehlungen erhalten, die nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Je komplexer die Risikosituation des Verbrauchers sei, desto unwahrscheinlicher sei der Abschluss einer Police, die den tatsächlichen Bedarf optimal abdeckt, so das Fazit des vzbv. Die Untersuchung wurde anhand von Musterkunden für eine Privathaftpflichtversicherung durchgeführt und belegt, dass vielfach keine bedarfsgerechten Ergebnisse ermittelt werden können, weil die Kriterien, die der Verbraucher auswählen kann, häufig unzureichend sind. So sind einige Filter, die für ein bedarfsgerechtes Angebot erforderlich wären, nicht vorhanden – etwa, wenn die Deckungssumme einer bestimmten Leistung nicht vorab ausgewählt werden kann.
Insgesamt stuft der vzbv die Vorgaben der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) damit als nicht erfüllt ein. Diese sehen vor, dass Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt werden müssen. „Die Portalbetreiber fordern, dass bei der nationalen Umsetzung der Versicherungsrichtlinie Anpassungen vorgenommen werden, damit sie nicht beraten müssen“, erläutert Lars Gatschke, Referent im Team Finanzmarkt beim vzbv. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) spricht sich für eine Ausnahme von der Beratungspflicht für den Online-Vertrieb aus. Der vzbv fordert hingegen, dass die Richtlinie konsequent umgesetzt wird und auch die Portale nicht ausnimmt. „Auch Vergleichsportale dürfen nur Empfehlungen aussprechen, wenn sie Bedürfnisse von Verbrauchern umfangreich abfragen und berücksichtigen“, betont der vzbv-Referent.
Finanzdienstleistungen: Portale sind nicht immer objektiv
Die zweite Analyse, die der vzbv in Auftrag gegeben hat, bezieht sich auf Finanzdienstleistungen und wurde vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) durchgeführt. Hierzu wurden die fünf 2016 am häufigsten genutzten Vergleichsportale für Girokonten, Ratenkredite und Kfz-Versicherungen untersucht. Das Ergebnis: Den Verbrauchern wird keineswegs immer das preiswertete Angebot am Markt angezeigt. Produkte, deren Abschluss nicht über die Portale möglich ist, fallen bei drei der fünf Portale aus der Trefferliste heraus. Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Verbraucher werden getäuscht, da ihnen suggeriert wird, das günstigste Produkt über die Plattform finden zu können. Die Portale würden mit dieser Vorgehensweise nicht als objektive Vergleichsplattform, sondern als Vermittler agieren. Der vzbv fordert daher, dass der Gesetzgeber Kriterien einführt, die von den Portalbetreibern eingehalten werden müssen. Andernfalls müssten die Plattformen deutlich kenntlich machen, dass sie als Finanzvermittler tätig sind anstatt den Eindruck eines neutralen Vergleichs zu erwecken.