Alleinerziehende Frauen sind einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge stark armutsgefährdet. Ihr Armutsrisiko ist viermal höher als im Durchschnitt, Tendenz steigend. Grund ist, dass nach wie vor meist Mütter einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und entsprechend weniger Rentenansprüche erwerben. Daher sollte jedes Elternteil, das in Elternzeit geht oder länger in Teilzeit arbeitet, so früh wie möglich mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Eine lohnende Art der Altersvorsorge sind die Riester-Sparpläne. Diese sollten Eltern auch während der bis zu dreijährigen Elternzeit durchhalten. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen sie im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Wie sonst beim Riester-Vertrag orientiert sich dieser am Vorjahreseinkommen. Auch wenn Eltern zu Beginn der Elternzeit keine Einkünfte haben, müssen sie vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, höchstens aber 2.100 Euro im Jahr, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Ab dem zweiten Jahr sind nur noch 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich.

Die jährliche Grundzulage beträgt ab 2018 pro Person 175 Euro jährlich, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Eine Mutter, die für sich und ihre zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Dabei werden Grundzulage sowie Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet. Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit sehr geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil. Die Riester-Förderung ist also attraktiv, da Mütter in der Elternzeit für den Erhalt der vollen Zulage nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen müssen.