Absicherung für Azubis: Der Ausbildungsvertrag ist abgeschlossen, die Aufregung über die ersten Schritte ins Berufsleben ist groß. Da kann es schnell passieren, dass das Thema „Versicherungen“ ein wenig untergeht. Doch es gilt dabei einiges zu beachten – insbesondere dann, wenn Auszubildende von zuhause ausziehen und zum Beispiel eine eigene kleine Wohnung beziehen. Da die meisten jungen Menschen nach dem Schulabschluss noch nicht sehr versiert mit den Themen Versicherungen und Vorsorge sind, nutzen viele Anbieter dies aus und preisen ihre Produkte an – doch welche machen Sinn und welche nicht? Wo greift noch der Versicherungsschutz über die Eltern? Hier lohnt es, sich genau zu informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden – aber auch, um nachteilige Versicherungslücken zu vermeiden. Generell empfehlen die Verbraucherzentralen, zunächst alle Risiken zu versichern, die existenziell sind – und erst dann Extra-Bausteine in Betracht zu ziehen.

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist obligatorisch, somit können Auszubildende hier nicht viel falsch machen. Die Anmeldung erfolgt automatisch mit dem Beginn der Ausbildung durch den Ausbildungsbetrieb. Gibt der Azubi keine bestimmte Krankenkasse vor, bestimmt der Arbeitgeber die Krankenkasse. Die Beitragssätze sind überall gleich hoch, doch die Zusatzleistungen können durchaus einen Blick wert sein. So finanzieren manche Krankenkassen beispielsweise homöopathische Behandlungen oder ermöglichen eine verbilligte Mitgliedschaft in bestimmten Fitnessclubs.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Für junge Menschen schwer nachvollziehbar, aber sehr sinnvoll: Ein frühzeitiger Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko, den Ausbildungsberuf später nicht mehr ausüben zu können, ist gar nicht so gering, wie man vermuten würde. Wer die Versicherung in jungen Jahren abschließt, zahlt zum einen zunächst sehr niedrige Beiträge und ist hat zum anderen im Regelfall noch nicht viele ärztliche Behandlungen durchlaufen. Auch gesundheitliche Probleme – beispielsweise Rückenschmerzen – sind zumeist noch nicht aufgetreten. Das vereinfacht den Abschluss einer Versicherung enorm – denn dafür ist die Dokumentation der Krankengeschichte äußerst wichtig. Und je weniger Beschwerden vorhanden sind, desto einfacher ist es ohnehin, eine Versicherung zu erhalten, ohne das bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Anders sieht es aus, wenn man den Vesicherungsschutz erst später beantragt. Wer den ersten Bandscheibenvorfall hinter sich hat, wird es beispielsweise schwer haben, Rückenbeschwerden mitzuversichern. Wie teuer eine BU-Versicherung ist, hängt vom Ausbildungsberuf ab: Bei Bürojobs sind die Prämien deutlich niedriger als im handwerklichen Bereich.
Beim Abschluss sollten Azubis – und am besten auch ihre Eltern – darauf achten, dass es eine Nachversicherungsmöglichkeit gibt, um den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag keine so genannte abstrakte Verweisung enthält. Denn dann ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz auch wirklich für den erlernten Beruf gilt und der Versicherer im Ernstfall nicht auf andere Berufe verweisen kann, die noch ausgeübt werden könnten. Es ist dringend angeraten, unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Ziehen Auszubildende in eine eigene Wohnung, brauchen sie in der Regel eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Es kann sich aber lohnen, mit den Eltern zunächst die Versicherungsbedingungen vorhandener Policen zu prüfen. So gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern üblicherweise für das Kind, solange es sich in der Erstausbildung befindet. Bei der Hausratversicherung sollte geprüft werden, ob die so genannte Außenversicherung greift oder nicht. Falls ja, ist keine separate Police erforderlich.

Sparen und Altersvorsorge
Wie die Berufsunfähigkeitsabsicherung erscheint Auszubildenden auch das Thema Altersvorsorge noch weit entfernt. Doch es ist sinnvoll, auch hier frühzeitig anzufangen – und sei es mit kleinen Beträgen. Je nach finanziellem Spielraum kann bereits ein Riester-Vertrag infrage kommen, der mit jährlich 154 Euro gefördert werden. Gibt die Ausbildungsvergütung es her und, sollten Auszubildende auch anfangen, regelmäßig für andere Sparziele etwas beiseite zu legen. Einfacher haben es diejenigen, deren Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (vL) zahlt. Das können bis zu 40 Euro monatlich sein.

Da Auszubildende wenig verdienen, kommt für sie zudem die Arbeitnehmersparzulage hinzu, die bei Aktienfonds bis 80 Euro jährlich beträgt, bei Bausparverträgen bis zu 42,30 Euro. Bei dieser Sparform kommt außerdem noch die Wohnungsbauprämie von 45,06 Euro jährlich (bei Alleinstehenden) hinzu. Wichtig ist, dass der passende Sparvertrag flexible Beitragszahlungen ermöglicht, die auch ausgesetzt oder verändert werden können. So lässt sich der Vertrag problemlos an geänderte Rahmenbedingungen anpassen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss. Denn dies ist meist nachteilig.