Elementarschäden: Elvira und Friederike – so lauten die Namen der Tiefdruckgebiete, die im Frühjahr 2016 im Süden und Westen Deutschland zu schweren Unwettern führten. Ganze Ortschaften wurden verwüstet, darunter Braunsbach, Simbach und Altenahr. Allein die Unwetter dieses kurzen Zeitraums verursachten Schäden im Gesamtwert von rund 1,2 Milliarden Euro, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Diese Wetterereignisse zeigen, wie wichtig es ist, die eigenen vier Wände gegen Elementarschäden abzusichern. Immerhin rund 90 Prozent der Immobilieneigentümer besitzen laut GDV eine Wohngebäudeversicherung, aber nur rund 40 Prozent haben sich gegen Elementarschäden versichert. Immer mehr Versicherer bieten mittlerweile Wohngebäude-Policen an, die Elementarschäden bereits einschließen. Doch wer einen älteren Vertrag hat, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass diese Schäden auch abgedeckt sind. Es empfiehlt sich daher, zunächst die Unterlagen zur bestehenden Police zu prüfen und die Erweiterung des Versicherungsschutzes in Erwägung zu ziehen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn der Vertrag vom Vorbesitzer übernommen wurde. Vielfach wurden früher lediglich einzelne Risiken versichert – also beispielsweise ausschließlich Feuer, aber keine Leitungswasserschäden.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überspannung, Explosion und Blitzschlag entstanden sind. Feuer- und Leitungswasserschäden sind häufig ebenfalls eingeschlossen. Der Unterschied zur Hausratversicherung besteht darin, dass über letztere lediglich das versichert ist, was herunterfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde. Für die Beseitigung der Schäden am Haus selbst hingegen kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Weder die Verbraucherzentrale noch der Bund der Versicherten (BdV) gelten als sonderlich Versicherer-freundlich, doch beide empfehlen Immobilieneigentümern dringend den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Denn im Ernstfall kann der fehlende Versicherungsschutz zum finanziellen Ruin führen. Die Verbraucherschützer raten dazu, eine so genannte „gleitende Neuwertversicherung“ zu wählen. Sie stellt sicher, dass der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses im Schadenfall zugrunde gelegt wird. Empfehlenswert ist es zudem, wenn der Versicherer auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Dies besagt, dass der Versicherer auch dann zahlt, wenn die Schäden durch Unachtsamkeit hervorgerufen werden. Ein solches Szenario ist durchaus nicht unrealistisch – man denke nur an eine Kerze, die nicht ausgelöscht wurde und zu einem Brandschaden führt.
Wichtig: Befindet sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder wurden im Haus andere Anlagen für die Nutzung und Erzeugung alternativer Energien installiert, sollte dies dem Versicherer gemeldet werden. So lässt sich klären, ob die Anlage automatisch mitversichert ist oder ein separater Versicherungsschutz erforderlich ist.
Was sichert eine Versicherung gegen Elementarschäden ab?
Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche, sintflutartige Regengüsse – derartige Naturereignisse sind nicht über die reine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist zusätzlich eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Auch bei Hausratpolicen ist die zusätzlich Versicherung dieser Risiken üblicherweise erforderlich. Wie teuer eine solche Zusatzversicherung ist, hängt vom Standort der Immobilie ab. Die Versicherer unterscheiden nach vier Gefährdungsklassen, die Einstufung nehmen sie anhand der Schäden der vergangenen Jahrzehnte vor, die in der direkten Umgebung verzeichnet wurden. Dafür greifen sie auf das so genannten Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) zurück.
Es gibt Standorte, für die es sehr schwierig ist, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Manchmal gelingt es jedoch dennoch, zumindest einen teilweisen Versicherungsschutz zu erreichen, indem bestimmte Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem der Einbau von Rückschlagklappen in den Abwasserleitungen oder Sicherungssysteme an den Kellerfenstern und Lichtschächten, die das Eindringen von Wasser verhindern oder zumindest erschweren. Laut GDV ist der Fall jedoch selten, dass die Versicherer ablehnen: Für 99 Prozent aller Häuser sei der Versicherungsschutz möglich, meldet der Verband. Lediglich 0,7 Prozent aller Wohngebäude liegen in Gefahrenzone vier, in der es statistisch gesehen alle zehn Jahre zu Überschwemmungen kommt.
Risiken steigen
Versicherer und Klimaforscher haben 2011 eine Studie vorgestellt, der zufolge Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um voraussichtlich mehr als 50 Prozent zunehmen werden. Zu Überschwemmungen könnte es bis dahin doppelt so häufig kommen wie bisher. Die ZÜRS-Einteilung wird regelmäßig aktualisiert – dies kann teils vorteilhaft sein, wenn eine Gefahrenzone damit günstiger bewertet wird. Umgekehrt kann ein Gebiet nach schlechter bewertet werden. Daher ist es ratsam, sich zeitig um den Versicherungsschutz zu kümmern.
So hat sich mit dem letzten Update der Gefahrenzonen für 400.000 Gebäude die Gefahrenklasse verbessert, 190.000 Häuser wurden schlechter eingestuft. Wichtig: Wer bereits eine solche Versicherung hat, sollte darauf achten, dass er den Versicherungsschutz nicht durch das häufige Melden kleiner Schäden riskiert. Dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt – und dann wird es sehr schwierig, einen anderen Anbieter zu finden.