Wer ein Haus baut, soll künftig weniger Risiken in Kauf nehmen müssen. Erreicht werden soll das durch die Reform des Bauvertragsrechts, die der Bundestag jüngst verabschiedet hat. Beispielsweise müssen die Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern in Zukunft mehr Details und klare Fristen enthalten. Außerdem können die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, wenn sich ihre Pläne kurzfristig ändern.

Die Baufirma muss künftig einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. Darüber hinaus muss der Auftraggeber eine genaue Baubeschreibung erhalten, in der einzelne Leistungen und Materialien konkret benannt werden.

Handwerkern und Bauunternehmern, die beim Kunden fehlerhafte Materialien eingebaut haben, profitieren ebenfalls von dem Gesetzesvorhaben. Sie sollen vom Verkäufer in Zukunft nicht nur Ersatz für die Ware verlangen können, sondern auch die Kosten für Aus- und Einbau erstattet bekommen. Diese Pflicht hatten die Verkäufer von Baumaterialien bislang nur gegenüber den Verbrauchern.

Ein Hausbau ist nicht immer im Detail planbar“, kommentierte Justizminister Heiko Maas (SPD) kürzlich sein Gesetz. „Er erstreckt sich oft über längere Zeit, in der sich Wünsche und Bedürfnisse ändern können.“ Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf erlaube es Bauherren und Unternehmern, einvernehmliche Lösungen zu finden.