Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die früher von vielen Banken erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften daher nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es im Urteil.

Die Gebühr ist einmalig zu zahlen, wenn Bausparer zur Finanzierung ihrer Immobilie das Darlehen in Anspruch nehmen, und wird zusätzlich zu den Kreditzinsen fällig. Sie beträgt bis zu zwei Prozent des Darlehensbetrags.

Es ist allerdings noch nicht klar, wie viele Kunden auf eine Rückzahlung hoffen können. Insbesondere Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihren Kredit erst noch in Anspruch nehmen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben und diese nun zurückfordern können, dürften von dem Urteil profitieren,.
Um ein Grundsatz-Urteil zu erreichen, hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt. Ursprünglich sollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. In beiden Fällen machten die Kläger aber kurzfristig einen Rückzieher.