Das Thema Geldanlage ist so komplex, dass Verbraucher oftmals überfordert sind, ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen. Wer sich hierbei professionelle Unterstützung sucht und ein Beratungsgespräch vereinbart, sollte sich jedoch gut auf den Termin vorbereiten. Hilfreich dafür ist eine Checkliste, wie sie Verbraucherzentralen zum kostenlosen Download anbieten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Berater alle wichtigen Informationen erhält, die er für eine kluge Anlageempfehlung benötigt. Eine qualifizierte Beratung setzt dies ohnehin voraus, doch die Checkliste hilft auf jeden Fall, alle wesentlichen Informationen griffbereit zu haben.
Damit die Geldanlage bestmöglich erfolgt, empfehlen die Verbraucherschützer ein Vorgehen in mehreren Schritten und eine ausreichende Vorbereitungszeit, denn das Ausfüllen der Checkliste erfordert je nach persönlicher Situation einiges an Vorarbeit, um die Informationen zusammenzutragen. Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte zu kontaktieren, die sich mit solchen Themen auskennen.
Augen auf im Beratungsgespräch
In der Finanzberatung tummeln sich diverse schwarze Schafe, die eher im eigenen Interesse als im Interesse des Kunden beraten. Um sicherzugehen, dass sie kompetent und neutral beraten werden, sollten Verbraucher beim Gespräch darauf achten, was der Berater erläutert und welche Auskünfte er gibt. Ein Hinweis auf eine qualifizierte Beratung besteht beispielsweise darin, dass der Berater seinen rechtlichen Status und die sich daraus ergebende Haftung erläutert, heißt es von den Verbraucherzentralen.
Als weitere Indizien für eine seriöse Beratung werten sie unter anderem auch die detaillierte Abfrage der Risikoneigung sowie die Aufklärung über die jeweils mit dem Produkt verbundenen Kosten. Seriöse Berater drängen zudem nicht zum sofortigen Abschluss, überlassen dem Kunden die schriftlichen Unterlagen und bieten Alternativen an.
Nichts überstürzen
Die Verbraucherzentralen raten dazu, nicht sofort zu unterschreiben, sondern sich mehrere Angebote vorlegen zu lassen und diese zunächst zu vergleichen. Wird das Produktkonzept nicht verstanden, raten sie von einem Abschluss ab. Um dies einschätzen zu können, empfehlen die Verbraucherschützer, sich das entsprechende Produkt selbst kurz zu erklären. Ratsam ist es auch zu überprüfen, inwieweit die Angaben in der Checkliste vom Berater berücksichtigt wurden.
Passt beispielsweise die monatliche Sparsumme zu dem, was angegeben wurde oder nicht? Entspricht die Anlagedauer dem, was in der Checkliste steht? Damit dieser Abgleich möglich ist, sollte die Checkliste im Original sorgfältig verwahrt und nach Vertragsabschluss zu den entsprechenden Unterlagen abgeheftet werden.
Beratungsprotokoll sorgfältig prüfen
Umfassen die Produktempfehlungen auch Wertpapiere, ist der Berater verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Darin sind der Anlass der Anlageberatung, die Gesprächsdauer und Informationen zur persönlichen Situation des Kunden sowie die vorgestellten Produkte und Dienstleistungen enthalten. Auch der Grund für die jeweilige Empfehlung muss genannt werden, ebenso der Wunsch des Kunden.
Mit diesen Vorgaben will der Gesetzgeber erreichen, dass eine Fehlberatung im Nachhinein besser nachgewiesen werden kann. Doch dies ist nur dann möglich, wenn das Beratungsprotokoll fehlerfrei ausgefüllt wurde. Besonders heikel ist es etwa, wenn die Risikoneigung des Kunden darin höher angegeben ist als im Gespräch genannt. Schlimmstenfalls würde dieser dann keine Falschberatung nachweisen können, wenn die falschen Angaben zum empfohlenen Produkt passen, nicht aber zur tatsächlichen Risikoeinstellung. Daher sollte das Protokoll besonders sorgfältig geprüft werden.