Ob Hund, Katze, Kanarienvogel oder Pferd: Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich nicht nur mit der artgerechten Haltung, sondern auch mit dem Versicherungsschutz befassen. Dabei gilt es zunächst zu klären, welches Tier wie zu versichern ist. Wer bereits eine – ohnehin ratsame – Privathaftpflichtversicherung besitzt, kann in der Regel davon ausgehen, dass diese Police auch Kleintiere umfasst. Dazu gehören beispielsweise Vögel, Katzen oder auch Meerschweinchen und Hamster. Verursachen diese Haustiere Schäden, sind diese durch eine solche Versicherung abgedeckt. Um sicherzustellen, dass das neu angeschaffte Tier wirklich mitversichert ist, empfiehlt es sich grundsätzlich, die Police darauf hin zu überprüfen.

Anders sieht es bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden aus. Für diese sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, empfiehlt die Stiftung Warentest und rät zu einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Eine solche Versicherung kostet für Hunde rund 75 Euro im Jahr, für Pferde sollten um die 100 Euro jährlich einkalkuliert werden. Warum die Mindestdeckung so hoch ist? Es kann durchaus passieren, dass ein unglücklicher Reflex des Tieres zu einem großen Schaden führt. So kann beispielsweise ein durchgehendes Pferd einen Radfahrer schlimmstenfalls so schwer verletzten, dass dieser querschnittgelähmt bleibt. Einen ähnlichen Fall musste der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit verhandeln (AZ VI ZR 467/13).Die Versicherung dient dazu, alle Schäden abzudecken, die durch das Tier verursacht werden.

Bei der Auswahl der Police sollte nicht nur der Preis, sondern auch der Versicherungsumfang sorgfältig verglichen werden. Der Bund der Versicherten (BdV) rät Haltern größerer Tiere, auf verschiedene Kriterien zu achten. Zudem sollte laut Stiftung Warentest eine Police gewählt werden, die auch bei einem so genannten Verstoß gegen Haltepflichten zahlt. Das kann beispielsweise das Übersehen des Leinenzwangs bei Hunden in bestimmten Gebieten sein. Diese sind oftmals nicht klar als solche erkennbar und der Hundebesitzer ist mit einer solchen Police auch dann abgesichert, wenn er den Hund dort versehentlich frei herumlaufen lässt und dieser dabei einen Schaden verursacht.

Worauf Hundebesitzer achten sollten
In Hamburg und Berlin ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundehalter Pflicht, in anderen Bundesländern beschränkt sich diese Verpflichtung bislang auf Halter von Kampfhunden. Der BdV empfiehlt Hundebesitzern, auf verschiedene Kriterien besonders zu achten. So sollte der Versicherungsumfang zumindest befristet weltweit gelten und auch so genannte Mietsachschäden an Wohnräumen einschließen. Damit ist gewährleistet, dass beispielsweise Schäden an den Zimmertüren der gemieteten Wohnung ersetzt werden. Zudem sollte der Versicherungsschutz auch für diejenigen gelten, die vorübergehend auf das Tier aufpassen – beispielsweise Freunde oder Nachbarn. Auch Welpen sollten für mindestens sechs Monate mitversichert sein, rät der BdV. Ferner sei es ratsam, auch so genannte Deckschäden einzuschließen. Deckt ein Rüde beispielsweise unerwünscht eine Hündin, käme die Versicherung für die Kosten auf, die der daraus entstandene Welpe verursacht.

Was Pferdebesitzer beachten sollten
Auch Pferdehalter sollten nach Einschätzung des BdV auf weltweiten Versicherungsschutz achten und eine Police wählen, die auch Deckschäden einschließt. Auch Fohlen in der Obhut des Muttertiers sollten bis zu zwölf Monaten mitversichert sein. Auch hier ist es laut BdV ratsam, den Versicherungsschutz auf andere Personen auszuweiten, die das Pferd vorübergehend betreuen. Zudem sollte auch das Fremdreiter-Risiko abgesichert werden. So ist gewährleistet, dass jeder, der das Pferd reitet, mitversichert ist. Auch Reitbeteiligungen sollte der Versicherungsschutz einschließen. Dabei sollte der Name des Beteiligten in der Police genannt wird, empfiehlt Stiftung Warentest. Ebenfalls wichtig: Flurschäden sollten zusätzlich mitversichert werden. Diese entstehen beispielsweise beim Niedertrampeln landwirtschaftlich genutzter Flächen.